Verwaltung wesentlicher Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen mit Addributes

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Gemäß dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Verbindung mit § 312d BGB sind Onlinehändler verpflichtet, den Verbrauchern bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, die in einem angemessenen Umfang für das jeweilige Kommunikationsmittel und die Produkte dargestellt werden müssen. Mit Addributes haben Händler die Möglichkeit, diese Merkmale effizient zu verwalten.

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